Eingliederungshilfe


Unsere Leistungen für Sie

Unsere Leistungen bei der Clara & Paul Eingliederungshilfe werden in der Regel vom Sozialamt finanziert. In persönlichen Gesprächen mit Ihnen ermitteln wir gerne Ihren individuellen Versorgungsbedarf und nehmen Ihre Wünsche auf. Dabei klären wir Sie auch über Ihre Ansprüche auf und zeigen Ihnen auf, welche Leistungen wir für Sie umsetzen können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Individuelle Wünsche und Ziele

Individuelle Wünsche und Ziele der Klient:innen liegen bei unserer Arbeit im Fokus

Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht den Blick von der Defizitorientierung hin auf die individuellen Potentiale der Klient:innen. Hierbei steht das Wunsch- und Wahlrecht im Vordergrund. Zur Orientierung werden die individuellen Wünsche gemeinsam in einem Zielplangespräch mit dem Sozialamt vereinbart und dienen als Orientierung für unsere Hilfeleistung.

Persönliche Herausforderungen im Blick

Ganzheitlicher Blick auf persönliche Herausforderungen

Um nachhaltige Lösungen zu schaffen, werden die Herausforderungen in ihrem System betrachtet. Dazu zählen bspw. die Familie, Freunde oder auch die Arbeitsstelle der Klient:innen. Unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden bio-psycho-sozialer Komponenten arbeiten wir personenzentriert im Zusammenhang mit Beziehungen und Wechselwirkungen im Außen.

Mobilisierung im Alltag

Mobilisierung und Unterstützung im Alltag

Die Hilfe zur Selbsthilfe als Basis für ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben. Dabei begleiten und unterstützen wir in herausfordernden Situationen. Ob relevante Fragestellungen zur Vorbereitung von Terminen, die Besprechung im Nachgang oder die direkte Assistenz beim Facharzt, dem Einkauf oder den Finanzen – allesamt bilden wesentliche Bereiche unserer Arbeit.

Soziale, kulturelle und gesellschaftliche Integration

Soziale, kulturelle und gesellschaftliche Integration

Soziale Teilhabe stellt ein wesentliches Ziel der Eingliederungshilfe dar. Gemeinsam suchen wir nach Möglichkeiten, um gesellschaftliche Inklusion zu ermöglichen. Dabei stehen die Interessen der Klient:innen im Vordergrund.

Kostenbeteiligung

Wussten Sie, dass das Sozialamt des Landkreises Ammerland unsere Leistungen als ambulante Eingliederungshilfe bezahlen? Entsprechend Ihrer gesundheitlichen Diagnose haben Sie Anspruch auf Leistungen.

Gerne beraten wir Sie über Ihre Ansprüche und Ihre individuellen Ziele in einem persönlichen Gespräch.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.